Worum geht es?
Die Bundesnetzagentur hat am 12.05.2022 ein Festlegungsverfahren zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMS) eröffnet. Die Vorgaben des so genannten „Universalbestellprozesses“ befinden sich aktuell noch in der Konsultation und sollen zum 01.10.2023 verbindlich werden.
Das übergeordnete Ziel hierbei ist eine weitere Vereinfachung der Prozesse insbesondere für die Bestellung von Leistungen beim Messstellenbetreiber. Diese Leistungen, die z.B. das Aufspielen eines Tarifanwendungsfalls (TAF) oder eine Schalthandlung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder Erzeugungsanlagen darstellen, werden zukünftig als Konfiguration definiert.
Die Änderungen des Festlegungsverfahrens betreffen Teilbereiche der Wechselprozesse im Messwesen (WiM), als auch der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE). Nachfolgend gehen wir auf wichtige Änderungen der WiM ein.
Was sind Änderungen der WiM?
Um Leistungen des MSB für die neu eingeführte Marktrolle Energieserviceanbieter (ESA) auch abrechnen zu können, wird mit der neuen Fassung der WiM neben Prozessen zur Bestellung von Messwerten nun auch ein Prozess zur Abrechnung eingeführt. Darüber hinaus wird durch eine Ergänzung in der Formulierung klargestellt, dass der ESA nicht nur bei Anlagen mit iMS, sondern auch bei RLM-Anlagen 15-minütige-Werte sowie bei allen anderen Anlagen historische Werte vom MSB anfordern kann. Somit ergeben sich auch für die Marktrolle des ESA weitere Potentiale für Mehrwertangebote.
Ein weiterer Punkt, der mit den Änderungen der WiM klargestellt wird, ist eine Unterscheidung verschiedener Messwert-Arten. In früheren Dokumenten wurde vom BSI und BMWK teilweise die Begrifflichkeit „energiewirtschaftlich relevante Daten“ verwendet, die in den Verbänden zu einigen Diskussionen geführt hat, da hier eine klare Definition fehlt. Zukünftig soll es nun die Unterscheidung zwischen zwei Arten von Messwerten geben. Die Kategorisierung von Messwerten nach Typ-1 erfolgt hierbei für abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Werte, die im Rahmen der Netznutzungs-, Bilanzkreis- und Mehr- /Mindermengenabrechnung oder bei einer Zählzeitdefinition des Lieferanten Anwendung finden. Werte vom Typ-2 sind im Gegensatz dazu nicht abrechnungs- und bilanzierungsrelevant. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Werte, die ein zukünftiger ESA erhält oder die bei Einspeiseanlagen vom iMS direkt an den ÜNB versendet werden.
Darüber hinaus wird in einigen Prozessen der WiM ein Verweis auf die Prozesse der GPKE ergänzt. Vor allem wird hierbei das Thema Bestellung und Beendigung von Konfigurationen des MSB berücksichtigt und somit die Verzahnung von WiM und GPKE zu den neuen Themen glattgezogen.
Wie finden wir das?
Wir von m2g sind der Meinung, dass die Einführung eines Universalbestellprozesses ein Beschleuniger hinsichtlich einheitlicher und automatisierter Prozesse im Messwesen sowie der Digitalisierung der Energiewende sein kann. Standardisierte Mehrwertangebote durch den MSB können für viele Unternehmen eine Chance sein, weitere Einnahmemöglichkeiten zu generieren. Darüber hinaus sind
Erweiterungen der Möglichkeiten des ESA ebenfalls zu begrüßen, um auch den Kundinnen und Kunden spürbare Mehrwerte zu liefern. Hier sind wir sehr gespannt, wie und von wem die Rolle ESA zukünftig ausgefüllt wird und welche Ideen hierzu umgesetzt werden.
Anpassungen in der MaKo bedeuten aber immer auch einen Aufwand bei allen beteiligten Akteuren der Energiewirtschaft. Es ist wichtig frühzeitig die Themen zu identifizieren, die für das eigene Unternehmen eine Rolle spielen, um bei anstehenden Entwicklungen und Anpassungen auch zukünftige Vorgaben berücksichtigen zu können. Sofern Sie hierbei Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
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