Nach der Festlegung ist vor der Festlegung

Am 31.03.2022 veröffentlichte die BNetzA eine neue Festlegung zur zukünftigen Ausgestaltung der Marktkommunikation. Dieses Mal waren nicht die Datenformate oder die Prozesse im Vordergrund, sondern die Art der Kommunikation zwischen den Akteuren. Dabei verfolgt die BNetzA das Ziel eines einheitlichen Standards basierend auf dem im § 52 Abs. 4 MsbG beschriebenen Schutzniveau zu etablieren. Dieser wird aktuell […]