Am 31.03.2022 veröffentlichte die BNetzA eine neue Festlegung zur zukünftigen Ausgestaltung der Marktkommunikation. Dieses Mal waren nicht die Datenformate oder die Prozesse im Vordergrund, sondern die Art der Kommunikation zwischen den Akteuren. Dabei verfolgt die BNetzA das Ziel eines einheitlichen Standards basierend auf dem im § 52 Abs. 4 MsbG beschriebenen Schutzniveau zu etablieren. Dieser wird aktuell nur für Daten aus dem iMS eingehalten.
Worum geht es?
Mit dem 01.04.2024 soll der gesamte Datenaustausch auf Basis von Webservice umgestellt werden. Damit wird der heutige gültige S/MINE-Standard durch das Nachrichtenprotokoll AS4 als Webservice sowie die Nutzung der Smart-Metering-PKI des BSI abgelöst. Mit dem neuen Standard soll ein höheres Niveau an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit bei der Abwicklung der verschiedenen Kommunikationsprozesse geschaffen werden. Weiter ermöglicht die Webservice-Kommunikation ein vom Empfänger aktiv auszulösendes Abrufen von Informationen, die zuvor vom Absender hierfür bereitgestellt und freigegeben wurden. Der Empfänger kann dadurch Informationen nach seinen Bedürfnissen bei anderen Marktakteuren abrufen. Ein weiterer Vorteil ist die automatische Quittierung des systemseitigen Erhalts von Nachrichten und Informationen.
Mit der Festlegung wurde auch ein gestuftes Einführungs- und Umsetzungsszenario veröffentlicht. Dieses besagt, dass die Umstellung in vier Phasen erfolgt. In der ersten Phase sind durch die Marktpartner die Umsetzungsaufwände zu evaluieren. Daran anschließend findet eine Test- und Umsetzungsphase statt. In dieser sollen die Marktakteure die Anpassungen der IT sowie der internen Prozesse und Abläufe vornehmen und den Wirkbetrieb vorbereiten. Bei der dritten Phase handelt es sich um eine Übergangsphase, in der die Marktakteure nach den Vorgaben der Festlegung mittels AS4 kommunizieren können. Parallel dazu besteht weiterhin die Möglichkeit via S/MINE verschlüsselten Mails zu kommunizieren. In der abschließenden vierten Phase ist die S/MINE Kommunikation endgültig einzustellen.
Wie finden wir das?
Den Umstieg auf AS4 als Webservice bietet ein höheres Maß an Funktionalität, Effizienz und Sicherheit und wird von uns sehr begrüßt. Damit folgt die BNetzA gängigen Sicherheits-standards sowie Technologien. Jedoch müssen wir festhalten, dass der avisierte Zeitplan der BNetzA wieder äußerst sportlich gehalten ist. Erst mit dem 01.10.22 ist die Einführung der MaKo2022 abgeschlossen. Parallel dazu bereits mit der Planungsphase zu beginnen, ist ambitioniert und für die Unternehmen nicht zu stemmen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die MaKo2022 erst vor kurzen um sechs Monate verschoben werden musste. Des Weiteren ist zu vermuten, dass bis zum 01.04.24 weitere prozessuale Vorgaben durch die BNetzA zu erwarten sind. Aufgrund der technischen Umstellung ist bereits von einer hohen Belastung für die Stadtwerke auszugehen, zusätzlich noch weitere prozessuale Anpassungen vorzunehmen ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert.
Offen bleibt auch wie die BNetzA mit weiteren Anpassungen bzgl. der Datenformate umgehen möchte. Aus Kosten- und Effizienzgründen sollte von weiteren Anpassungen zum 01.04.23 und 01.10.23 vorerst abgesehen werden.
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