Höhere Ausbauziele, ungenutztes Dachflächenpotential, ein Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 und die Möglichkeit zum Erhalt einer höheren Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber: Dies sind nur einige Beispiele, die das Thema Photovoltaikanlagen und die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz in Zukunft stark vorantreiben werden.
Um vom eigens erzeugten PV-Strom bestmöglich zu profitieren, bieten sich für Anlagenbetreiber vielfältige Möglichkeiten die Art der Inbetriebnahme ihrer Anlage festzulegen. Messstellenbetreiber sind demnach unterschiedlichen und individuellen Herausforderungen ausgesetzt, da es zu verschiedenen Einspeisemodellen und dazugehöriger Messkonzepte kommen kann. Hinzu kommt die Komplexität der intelligenten Messsysteme, die laut Messstellenbetriebsgesetz bei Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 7 kW eingebaut werden müssen.
Wachsende Herausforderungen für MSB durch stärkeren PV-Zubau
Durch die Anpassungen des EEG zum 01.01.2023 wird der politische Druck für den Ausbau von privaten Erzeugungsanlagen zunehmend erhöht. Im EEG 2023 wird das Ziel verankert, die inländische Stromerzeugung bereits im Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral und demnach fast vollständig durch erneuerbare Energien zu realisieren. Hierfür wird das Ausbauziel für 2030 auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs angehoben, wobei vor allem private Erzeugungsanlagen einen erheblichen Anteil daran spielen sollen.
Zu den gängigsten privaten Einspeisemodellen zählen die Voll- und Überschusseinspeisung. Bei einer reinen Volleinspeisung wird der gesamte selbsterzeugte PV-Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bei der Überschusseinspeisung hingegen besteht die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen und lediglich den überschüssigen Strom in das Netz einzuspeisen. Als Gegenleistung für die Einspeisung erhalten Anlagenbetreiber hierfür die Einspeisevergütung. Die Auswahl von Ertragszähler, Einspeisezähler, Bezugszähler oder Zweirichtungszähler ist hierfür individuell vorzunehmen und abhängig vom jeweiligen Messkonzept.
Durch einen ergänzenden Absatz 14 des § 100 wird im Rahmen des EEG 2023 festgelegt, dass sich PV-Anlagenbetreiber bei einem reinen Volleinspeisemodell eine höhere Einspeisevergütung sichern können. Ziel ist es hierbei, Anreize zu schaffen, dass der erzeugte PV-Strom auch ins öffentliche Netz eingespeist und nicht für den Eigenverbrauch genutzt wird. Demnach können sich Messstellenbetreiber auf eine steigende Relevanz des Volleinspeisemodells und den dazugehörigen Messkonzepten einstellen.
Bei der Implementierung von Erzeugungsanlagen in Verbindung mit iMS sind die notwendigen Tarifanwendungsfälle (TAFs) zu beachten. Grundsätzlich wird wie bei Bezugsanlagen für den monatlichen Versand der Messwerte der TAF 1 benötigt. Bei der Ausprägung des TAFs muss jedoch auf einige Anpassungen geachtet werden, wie beispielsweise der OBIS für die Einspeisung (2.8.0). Neben dem TAF 1 spielt der TAF 7 eine signifikante Rolle, da jede Einspeiseanlage laut GPKE nach Lastgängen auf Basis des Zählerstandsgangs bilanziert werden muss. Darüber hinaus besteht die Anforderung, dass für Erzeugungsanlagen der Zählerstandsgang direkt aus dem SMGW an den ÜNB versendet wird. Hierfür kann die Konfiguration eines weiteren TAF7 notwendig sein.
Der dritte wichtige TAF bei Erzeugern, der im Bezugsfall nicht zur Anwendung kommt, ist der TAF 9 (Abruf der IST-Einspeisung einer Erzeugungsanlage). Das SMGW muss auf Verlangen des Empfängers, oder bei Eintritt bestimmter Ereignisse den Momentanwert der IST-Einspeisung übermitteln. Wie die Marktprozesse hierbei aussehen und in welchen Fällen der TAF 9 von wem und wann ausgelöst werden soll, muss noch näher spezifiziert werden.
Wie finden wir das?
Durch eine Ausstattung von Erzeugungsanlagen mit intelligenten Messsystemen im Bereich bis 25 kW ist der Großteil von PV-Anlagen betroffen, da diese überwiegend für den privaten Verbrauch genutzt werden. Eine verpflichtende Ausstattung bedeutet für die grundzuständigen Messstellenbetreiber eine weitere Steigerung der Komplexität ihrer iMS-Prozesse. Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein bedarf es einer guten Planung, effizienten Abwicklung der Rollout-Prozesse und der Marktkommunikation. Wir empfehlen allen Messstellenbetreibern sich frühzeitig auf das Thema Einspeiser in Verbindung mit iMS vorzubereiten, um bereit für die nächste Markterklärung und der Einbauverpflichtung zu sein. Wie immer können Sie bei Fragen gerne auf uns zukommen.
Ihr Ansprechpartner: