Worum geht es?
Der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) bringt neue Anforderungen im Umgang mit Messwerten mit sich. Beim Verbau von modernen Messeinrichtungen werden typischerweise Messwerte ohne Nachkommastellen in den Markt kommuniziert. Hingegen stellen intelligente Messsysteme, folgt man der TR-03109-1, alle „originären Messwerte [..] mit drei Nachkommastellen“ über die Tarifanwendungsfälle dem Messstellenbetreiber zur Verfügung. Auch die PTB bietet rund um die Nachkommastellen bei intelligenten Messsystemen Interpretationsspielraum. Laut PTB-50.8 müssen „die Eingangsgrößen in software-technischer Repräsentation dieselbe Auflösung wie die Anzeige des liefernden Zählers haben“. Geht man davon aus, dass nach dem Verbau eines intelligenten Messsystems der „liefernde Zähler“ das SMGW ist, darf nicht gerundet werden.
Welche Problematik ergibt sich durch das Runden von Messwerten?
Neben der Vorschrift der PTB gibt es zudem weitere Gründe, welche gegen eine eingebaute Rundungsmethodik bei der Messwertverarbeitung aus dem SMGW sprechen.
Verwendet der Letztverbraucher die Transparenz und Display-Software der PTB (TruDI) werden dort „alle Informationen unverändert so wiedergegeben, wie sie im SMGW erzeugt wurden“, d.h. der Verbraucher kann somit Messwerte über die HAN-Schnittstelle einsehen und die in Rechnung gestellten Verbrauchswerte vergleichen. Die Rundung von Messwerten kann demnach zu Differenzen bei den in Rechnung gestellten Energieverbrauchswerten führen. Dies kann zu Reklamationen sowie zu zusätzlichen manuellen Aufwänden auf Seiten des MSB bei der Klärung des Sachverhaltes führen.
Auch bei Letztverbrauchern, welche über einen zeitabhängigen Stromtarif (TAF 2) beispielsweise Hochtarif und Niedertarif (HT/NT) abgerechnet werden, kann die Rundung von Nachkommastellen zu Unstimmigkeiten führen. Folgt man dem FNN-Lastenheft zu SMGWs werden für den TAF 2 vier Register notwendig, welche je nach Turnustermin der Abrechnung übergeben werden müssen (siehe Abbildung 1).

Vergleicht man die Summe der abgeleiteten Register sowie des Fehlerregisters (1 kWh + 9 kWh + 4 kWh = 14 kWh) entspricht diese nicht dem gerundeten Messwert aus dem Gesamtregister (13 kWh). Dies kann ähnlich wie bei der Verwendung von TruDi zu Reklamationen führen. Zusätzlich können die über die Marktkommunikation versendeten Werte von anderen Marktteilnehmern beispielsweise Lieferanten abgelehnt werden.
Handelt es sich zudem um Zählpunkte, bei denen eine Wandlermessung vor liegt, welche bei größeren Marktlokationen nicht unüblich ist, wird die Differenz nach Rundung um ein Vielfaches größer. Je nach Wandlerfaktor kann diese sogar um das 500-fache steigen.
Wie finden wir das?
Wir von m2g sind der Meinung, dass sich jeder Messstellenbetreiber vor dem Start des Rollouts von intelligenten Messsystemen Gedanken zu dem Umgang mit den Messwerten und deren Nachkommastellen machen sollte. Geschieht dies nicht, kann die Anpassung im Nachhinein zu größeren IT-seitigen Aufwänden bei den Prozessen sowie der Migration von Konstrukten führen. Generell überwiegen die Nachteile bei der Rundung der Messwerte aus dem intelligenten Messsystem.
Mit unserer Best Practice-Reihe möchten wir Sie gerne über praxisnahe Themen rund um den Messstellenbetrieb informieren, so dass Sie aus unserer Erfahrung bei der Umsetzung eines intelligenten Messstellenbetriebs profitieren können. Haben sich hierdurch also Fragen rund um die Rundungsproblematik und die Nachkommastellen bei intelligenten Messsystemen ergeben, kommen Sie gerne auf uns zu.
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