Mit den Vorgaben zur Marktkommunikation 2022 führte die Bundesnetzagentur ein neues Instrument ein. Die Zählzeiten. Aber warum sind diese sinnvoll und welche Anwendungsfälle verstecken sich dahinter? Wir haben die wichtigsten Fakten dazu zusammengetragen.
Was ist unter Zählzeiten zu verstehen?
Einfach gesagt, eine Zählzeit beinhaltet je Viertelstunde für das Kalenderjahr die Information, zu welcher Zeit und welchem Tarif/Register die verbrauchte Energie erfasst werden muss.
Wer definiert die Zählzeiten?
Grundsätzlich definieren Netzbetreiber und Lieferanten ihre Zählzeiten eigenständig. Dabei gibt es so gut wie keine Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Mit der geschaffenen Flexibilität durch die Zählzeiten, können Netzbetreiber und die Lieferanten ihr Produktportfolio sinnvoll erweitern/ergänzen.
Welche Voraussetzung gelten für Zählzeiten?
Der klassische Doppeltarif kann technisch über eine mME oder kME mit einer Funksteuergerät abgebildet werden. Änderungen von Zählzeiten sind hier leider nur durch einen Monteur möglich.
Um das volle Potenzial von Zählzeiten auszuschöpfen, bedarf es der Installationen eines intelligenten Messsystems. Die Zählzeiten werden im Rahmen der Parametrierung eines TAF2 (zeitvariable Tarife) auf dem Smart Meter Gateway konfiguriert.
Welche Herausforderungen sind zu beachten?
Generell ist die Einführung der Zählzeiten für alle Marktrollen eine Herausforderung. Neben neuen Datenaustauschprozessen über die Marktkommunikation, müssen diverse interne Abläufe und Prozesse angepasst und optimiert werden (u.a. Abrechnung auf Lieferantenseite, Messdatenversand etc.). Nicht jeder Systemanbieter bietet hier eine komplette Lösung an.
Zudem erfolgt der Messdatenversand nur monatlich. Sofern ein an der Börse orientiertes Produkt angeboten wird, ist die Nutzung des TAF7/TAF14 zu empfehlen. Wie dies gelingen kann und wie eine technische Umsetzung aussehen kann, erfahren Sie in unserem MaKo 2022 Workshop.
Fazit
Mit den Zählzeiten hat die Regulierungsbehörde einen sinnvollen Prozess eingeführt, der endlich in Teilen das Potenzial eines intelligenten Messsystems nutzen kann. Unsererseits wäre eine stärkere Einbindung von weiteren Tarifanwendungsfällen gewesen, hier kann die Bundesnetzagentur im Zielmodell oder im nächsten Zwischenmodell das restliche Potenzial eines iMSys ausschöpfen.
Langfristig betrachtet helfen jedoch einheitliche und mit der Branche abgestimmte Vorgaben, um eine möglichst effiziente Marktkommunikation aufzubauen. Wir begrüßen die vom BDEW gestellte Hilfe, um Unklarheiten auszuräumen. Gleichzeitig sollten die Aufwände für die Umstellung von den Unternehmen nicht unterschätzt werden und es sollte frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen begonnen werden. Der 1. April 2022 rückt immer näher!
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