Worum geht es?
In Deutschland wird jedes zu messende Gerät – welches Daten bereitstellt und auf dessen Grundlage eine Abrechnung erstellt wird – von der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt. Sie dient der Einhaltung von Grenzwerten und definierten Verfahren zur Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs von Messgeräten. Hierzu zählt ebenfalls das sogenannte Stichprobenverfahren bei der vor Ablauf der Eichung eines Losumfanges auf messtechnische Ausfälle und dem Ausfallverhalten geprüft wird. Dies ist insbesondere wichtig, da durch die große Anzahl von Messgeräten nur eine kleine Auswahl an zu prüfenden Geräten herangezogen werden und diese dann mittels statistischen Verfahren Rückschluss auf alle Geräte im selben Losumfang gibt. Die Eichfrist beläuft sich diesbezüglich bei modernen Messeinrichtungen auf 8 Jahre und bei konventionellen auf 16 Jahre.
Es ist dabei notwendig, dass die Geräte ausgebaut und in ein Prüflabor zur Untersuchung eingeschickt werden. Ein Prozess der Kosten verursacht aber in geregelten und notwendigen Zeitabständen durchgeführt wird. Die Einführung des Smart Meter Gateways hat den Umstand jedoch weiter verkompliziert. Als digitale Kommunikationsschnittstelle zwischen dem Letztverbraucher und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber wurden die Geräte ebenfalls unter die MessEV gruppiert und einer Eichfrist von 8 Jahren (wie die mMe) unterlegt. Zusätzlich haben Aktualisierungen der Systemsoftware dazu geführt, dass die Eichfrist erlosch, woraufhin diese eingeschickt und hinsichtlich des Updates überprüft werden mussten. Ein Umstand der die Wirtschaftlichkeit von den kostspieligen Geräten zu den ohnehin gedeckelten Messentgelten aus dem Messstellenbetriebsgesetz drastisch reduzierte. Die Frage wurde schnell laut wie sinnvoll die Eichung eines Kommunikationsadapters sein sollte, wenn ohnehin das zu zählende Gerät geeicht ist. Aus dem am 27.05.2023 verabschiedetem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde dieser Umstand kurz aufgegriffen und eine Änderung für die MessEV versprochen – insbesondere auch im Hinblick auf die zu erwartenden steigenden Einbauzahlen für die nächsten Jahre.
Was sind die Änderungen?
Die eichrechtlichen Bestimmungen für Smart Meter Gateways wurden im Rahmen eines Gesetzesentwurfs, welcher am 16.08.2023 vom Bundesrat zugestimmt wurde, wesentlich gelockert. So soll auf eine Prüfung im Labor verzichtet werden und stattdessen durch einen Selbsttest – durchgeführt vom Gateway Administrator – nach den Vorgaben der Schutzprofile und Technischen Richtlinien des BSI geprüft werden. Die TR 03109-01 vom BSI beschreibt dabei den Selbsttest als eine Prüfung der Integrität und Authentizität der Firmware sowie die Überprüfung der Messwerte und Daten auf zufällige und unbeabsichtigte Veränderungen. Zusätzlich wird ebenfalls die Plausibilität der Systemzeit und die ggf. physische Manipulation des SMGWs überprüft. Besteht kein Anlass für Zweifel an der Messrichtigkeit kann die Befundprüfung durch die antragstellende Person beendet werden. Der Selbsttest wurde bereits im Rahmen des Stichprobenverfahren angewendet. Hierbei wird lediglich nun auf die weiteren Prüfschritte innerhalb der Eichung verzichtet. Ebenfalls wird nun eine unbefristete Eichfrist für die relevanten Geräte gewährt und somit auf eine Terminierung der Eichung für Smart Meter Gateways verzichtet. Somit erhalten SMGW´s eine gesonderte Position in der MessEV und unterliegen nicht den strengen Auflagen für konventionelle zu messende Geräte.
Des Weiteren erlischt die Eichfrist nicht, sofern ein Softwareupdate des zuständigen Gateway Administrators aufgespielt oder eine Konformitätsbescheinigung zur messtechnischen Eignung der aktualisierten Software vorliegt. Den Betreibern von SMGW´s wird dadurch wesentlich mehr Flexibilität im Betrieb gewährt, ohne auf notwendige Überprüfungsmechanismen zu verzichten. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erkennt demnach den aktuellen Stand der Technik an und macht sich die regelmäßige Selbstkontrolle von intelligenten Messsystemen zu Nutze, um Kosten sowohl aus Betreiber Sicht als auch auf Seiten der Eichbehörde zu reduzieren. Langfristig werden dabei Kostenersparnisse von bis zu 712.800 Euro pro Jahr bei ca. 18 Mio. SMGW´s genannt.
Was halten wir von den Änderungen?
Spätestens mit der MsbG Novelle 2023 wurde klar, dass eine Änderung der MessEV bezüglich Smart Meter Gateways erfolgt. Die ohnehin schon geringe Wirtschaftlichkeit durch die POG sowie die daraus folgenden Systemupdates haben dazu geführt, dass die Eichung von SMGW´s zu einem sehr unliebsamen Thema bei MSB’s wurde. Daher begrüßen wir, dass der Gesetzgeber diesbezüglich einschneidende Lockerungen eingeführt hat, welche die Kosten auf Seiten der Messstellenbetreiber senken wird.
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