Die Marktkommunikation mit m2g als Chance verstehen
Am 21.12.2020 veröffentlichte die BNetzA die Festlegungsdokumente zur Marktkommunikation 2022 (MaKo2022). Mit Wirkung zum 01.04.2022 muss die Energiewirtschaft sämtliche Vorgaben umsetzen. Bei der MaKo2022 handelt es sich um einen weiteren Schritt in Richtung Zielmodell.
Ursprünglich sah das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Einführung des Zielmodells bereits für den 01.01.2020 vor. Da die technischen Voraussetzungen für eine sternförmige Kommunikation sowie eine Datenaufbereitung durch das Smart-Meter-Gateway (SMGW) aktuell nicht möglich ist, wurde mit der MaKo 2023 erarbeitet.
Wir bieten Ihnen einen CheckUp-Workshop an, in dem wir Sie mit der MaKo 2023 vertraut machen und Ihnen iMS-relevante Änderungen und deren Implikationen aufzeigen. Aufbauend darauf können wir Sie in der Überprüfung Ihrer Prozesse auf Kompatibilität zur Marktkommunikation sowie bei der Umsetzung eventuell notwendiger Anpassungen unterstützen.
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