Durch die bevorstehende Anpassung des § 14a EnWG im Rahmen des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) wird sich im Netzbetrieb Strom vieles ändern.
Damit einher gehen nicht nur Chancen für neue Geschäftsmodelle, sondern auch Risiken für die Rolloutplanung von intelligenten Messsystemen sowie Umstellungen für Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Energielieferanten, Direktvermarkter, Verbraucher, u.v.m.
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