Worum geht es?
Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zum Neustart zur Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 27.05.2023 ergeben sich für diverse Marktrollen eine Vielzahl neuer Herausforderungen. Eine Neuerung des § 21 Abs. 3 MsbG besagt, dass eine mögliche leitungsgebundene oder drahtlose Anbindung mehrerer Zählpunkte mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) in räumlicher Nähe möglich ist. Dabei wird eine Integration des SMGWs am Netzanschlusspunkt vorausgesetzt. Zusätzlich wird beschrieben, dass Zählpunkte an mehreren Netzanschlüssen innerhalb desselben Netzknotens ausgelesen werden können. Bei der Umsetzung sollen weiterhin die Einsichts- und Informationsrechte nach den §§ 53 und 61 MsbG wie bei der Bündelung von Zählpunkten an einem Netzanschluss gelten. Für den Kunden hat dies jedoch zur Folge, dass er ggf. nicht mehr an sein SMGW gelangt, um über die Transparenz- und Displaysoftware (TruDi) seine Verbrauchswerte auszulesen. Messstellenbetreiber stehen vor der Herausforderung die Einsichtspflichten trotzdem zu gewährleisten.
Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Anpassung:
Bisher wurde eine Einhaltung der Auskunftsrechte (§ 53 MsbG) und die Pflicht zur Bereitstellung von Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer (§ 61 MsbG) gewährleistet, indem über eine lokale Anzeigeeinheit benötigte Informationen direkt am SMGW ausgelesen werden konnten. Letztverbraucher haben hiermit die Möglichkeit, sich mit ihrem privaten Endgerät über die HAN-Schnittstelle per LAN-Kabel mit dem Smart Meter Gateway zu verbinden. Dadurch können sie mithilfe der Software „TruDi“ des Arbeitskreises „BundesDisplay“ ihre Messwerte einsehen und auf die im SMGW gespeicherten Daten zugreifen. Über die TruDi-Software ist es beispielsweise möglich, individuelle Vertragsdaten wie Vertragsbeginn/-ende, Tarifbezeichnung und Name des Stromlieferant auszulesen. Zusätzlich lassen sich Informationen zu Abrechnungsperioden und Tageswerten einsehen. Durch eine Anbindung via 1:n-Lösung kann jedoch nur schwer sichergestellt werden, dass ein direkter Zugriff auf das SMGW möglich ist.
Nach § 61 Abs. 2 MsbG besteht zusätzlich die Option eine Einsicht der Daten über ein Online-Portal bereitzustellen, sofern eine lokale Möglichkeit technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sollten sich Messstellebetreiber zukünftig für 1:n-Anbindungen entscheiden hat dies zur Folge, dass die Integration eines Kundenportals zur Pflicht wird, um eine Einsicht von Verbrauchsdaten mittels Online-Lösung zu gewährleisten. Weiterhin müsste das Portal alle Informationen, welche auch in der TruDi-Software einsehbar sind, bereitstellen.
Unsere Einschätzung der Thematik
Messstellenbetreiber, die bisher von einem Online-Portal Abstand genommen haben, sind nur eingeschränkt in der Lage eine 1:n Lösung zu nutzen. Um SMGWs liegenschaftsübergreifend zu nutzen, wird aus der Option eines Online-Portals automatisch eine Pflicht. Hintergrund ist, dass nicht jedem Kunden der Zugang zu „seinem“ SMGW zugesichert werden kann. Damit jeder Kunde Zugriff auf seine Messwerte und Tarifinformationen erhält, ist für diese Form der 1:n Lösung zwingend ein Online-Portal erforderlich. Damit einhergehend entsteht aus unserer Sicht die Herausforderung, die kundenbezogenen Marktkommunikationsprozesse automatisiert abzuwickeln. Es muss gewährleistet werden, dass jedem Kunden nur die Daten angezeigt werden, für die er berechtigt ist. Der Messstellenbetreiber muss deshalb nicht nur die technische Messstelle kennen sondern auch „seinen“ Kunden.
Sofern ein Online-Portal bereitgestellt wird, kann 1:n einen wirtschaftlichen „Booster“ für den Business Case darstellen. Die Ausstattung von ganzen Straßenzügen mit SMGWs senkt beispielsweise die Beschaffungskosten, da nur wenige SMGWs für die Kommunikationsanbindung benötigt werden.
Zeitgleich sinken die Kosten für konventionelle Ablesedienstleistungen, da weder Ablesedienstleister noch klassische Ablesekarten benötigt werden. Für den intelligenten Messstellenbetrieb verbessert sich zudem die stückkostenbasierten Betriebskosten, da mehr Kunden auf der „iMS-Plattform“ integriert werden.
Der MSB kann mit dieser Rolloutstrategie im Bereich der intelligenten Messysteme skalieren und die politisch gewollte Digitalisierung vorantreiben. Zentrale Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Anwendungsfall in der Praxis technisch stabil funktioniert.
Ihr Ansprechpartner: