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Ernüchternder Evaluierungsbericht zum Mieterstrom Bild 1 (c) Pixabay
Mittwoch, 27. November 2019
| Verfasser: Felix Obst
BSI TR-03109-1 BMWi Evaluierungsbericht Wohnungswirtschaft Mieterstrom

Ernüchternder Evaluierungsbericht zum Mieterstrom

Im September 2019 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Evaluierungsbericht zum Mieterstrom nach §99 EEG 2017 vom BMWi veröffentlicht. In diesem Dokument wird die Entwicklung von Mieterstromprojekten seit Einführung des Mieterstromzuschlages von 2017 analysiert und wie sich die Rahmenbedingungen des Mieterstromgesetzes auf die Entwicklung von Mieterstrom auswirken.

Ernüchterndes Ergebnis

Das Ergebnis der Auswertung ist sehr ernüchternd. In den letzten zwei Jahren wurden nur Anlagen mit einer Leistung von ca. 14 MW neu errichtet und durch den Mieterstromzuschlag gefördert. Geplant war ein Ausbau von 500 MW pro Jahr– so ist der gesetzliche Deckel für die Förderung gewählt worden. Die Höhe des Mieterstromzuschlages nimmt durch eine sinkende Einspeisevergütung und den direkten rechnerischen Zusammenhang hierzu jährlich ab und wird voraussichtlich im Jahr 2021 auslaufen. Von da an ist der finanzielle Anreiz nur noch in Form einer indirekten Förderung über nicht zu zahlende Netzentgelte, Umlagen und Abgaben gegeben. Diese ist stark vom jeweiligen Netzgebiet und den dort üblichen lokalen Netzentgelten abhängig und unterliegt somit teils großen Unterschieden.

Laut dem Bericht ist es aktuell für Anlagenbetreiber häufig lohnender, den erzeugten Strom durch Volleinspeisung über die Einspeisevergütung erstattet zu bekommen, statt den Mietern der Gebäude den Strom anzubieten. Der Preis für angebotenen Mieterstrom, der maximal 90 % des jeweils geltenden Grundversorgungstarif betragen darf, liegt durchschnittlich aktuell bei 85 %.

Als häufigstes Messkonzept für Mieterstrommodelle wurde bisher das Summenzählermodell gewählt (siehe Abb. 1), wobei es hier Konzepte mit und ohne die Nutzung intelligenter Messsysteme gibt. In diesem Modell gibt es einen Hauptzähler, der den Mieterstrom als Differenz zwischen erzeugtem Strom aus der PV-Anlage und bezogenem Strom aus dem öffentlichen Netz berechnet. Unterzähler für die einzelnen Mieter ermöglichen dann die Aufteilung der Strommengen auf die Verbraucher. Laut Evaluierungsbericht wird in 62 % der Fälle der Messstellenbetrieb vom örtlichen VNB übernommen. Bei den restlichen 38 % werden Dienstleister miteinbezogen.


Mieterstrom EvaluierungsberichtAbb. 1 - Summenzählermodell

Fazit

Insgesamt sieht der Evaluierungsbericht einen Nachholbedarf in den Rahmenbedingungen, um Mieterstrommodelle dauerhaft zu etablieren. Die Empfehlung beinhaltet bspw. eine Anhebung der Vergütung und eine Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells, durch das Vermieter nicht selbst die Rolle des Stromlieferanten einnehmen müssten, sondern einen Energielieferanten miteinbeziehen könnten.

Aus unserer Sicht kann das Thema Mieterstrom ein wichtiger Treiber für den Ausbau von Erneuerbaren Energien sein, bei dem auch Mieter mit einbezogen werden. Große Hindernisse sind der hohe Aufwand für die Realisierung eines Mieterstromprojektes sowie die dagegen häufig noch zu geringen Erträge.

Unser Angebot

Das Thema Mieterstrom ist sehr komplex und kann für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften nur schwer zu durchdringen sein. Wir als m2g haben einen Business Case entwickelt, mit dem individuell auf Einzelfälle geprüft werden kann, wie lukrativ bestimmte Modelle sind. Welche Besonderheiten und Hindernisse es generell beim Thema Mieterstrom gibt, werden wir in einem unserer nächsten Blogbeiträge noch genauer erläutern.


Ihr Ansprechpartner: Felix Obst 

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